Kontakt
Off-Theater
Salzstraße 55
41460 Neuss
Telefon: 02131/833-19
Telefax: 02131/833-91
www.off-theater.de
E-Mail: info@off-theater.de
Büro: werktags 9 - 16 Uhr
> Kontaktformular
| > |
Kurs 824.11.2012 - 17.11.2013 Ort: Neuss |
- Bildungsurlaub:
Arbeitnehmer in NRW haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub von 5 Kalendertagen pro Jahr. Der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Nach der Anmeldung beim Off-Theater nrw wird eine Mitteilung für den Arbeitgeber ausgestellt, die diesem 6 Wochen vor Seminarbeginn vorliegen muss.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit:
Ein solcher Gutschein kann beim Off-Theater nrw eingereicht werden. Auskünfte erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.
- Förderung durch die Bundesländer:
Angestellte in Einrichtungen und Einrichtungen selbst erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Weiterbildung (dies gilt auch für Österreich). Für alle Fragen steht Ihnen Frau Plaumann (02131/83319,
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
) gern zur Verfügung.
Da Weiterbildung Ländersache ist gibt es kein bundeseinheitliches Programm. Welches Bundesland für Sie zuständig ist richtet sich in aller Regel nach Ihrem Hauptwohnsitz:
Bitte informieren Sie sich vor einer Anmeldung bei uns in Ihrem Bundesland und bei Frau Plaumann.
- Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal € 500,00 können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit € 25.600,00 (doppelt bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Übernommen werden 50% der Weiterbildungskosten, höchstens € 500,00.
- Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten (Weiterbildungsprämie, Weiterbildungsdarlehen, Bildungsgutschein, Meisterbafög etc.) finden Sie auf der Website der Stiftung Warentest in der Infobroschüre Die wichtigsten Förderungen auf einen Blick.
- Die gesamten Fortbildungskosten (Seminargebühr, Literatur, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung) werden in der Regel von den Finanzämtern als steuermindernde Werbe- oder Sonderausgaben anerkannt.