des Off-Theaters nrw

Grundlagen

Die Satzung des Trägers Off-Theater e.V., die Geschäftsordung/Satzung der Weiterbildungseinrichtung Akademie Off-
Theater nrw und das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das
Handelsgesetzbuch (HGB) bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung.

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Bildungsangeboten
und der Akademie Off-theater nrw, Salzstraße 55. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen
maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Davon abweichende Allgemeine
Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.

§ 2 Teilnahme

  1. Die Teilnahme an Angeboten der Akademie Off-Theater nrw steht allen Interessierten offen.
  2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.

§ 3 Anmeldung

1. Für Bildungsangebote mit Zertifikatsabschluss, Kurse und Workshops ist eine Anmeldung nötig.

2. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Angebotsausschreibung beschrieben.

3. Anmeldebestätigungen werden versandt. Die Akademie Off-Theater nrw wird Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.

4. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

§ 4 Rahmenbedingungen

Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n DozentIn bzw. SeminarleiterIn oder eine bestimmte Örtlichkeit. Ebenso können vereinzelt Fortbildungsinhalte aktualisiert, verändert, ergänzt oder getauscht werden.

§ 5 Voraussetzungen für Abschluss-Zertifikate

Bei Zertifikatsfortbildungen ist die Verleihung des Abschluss-Zertifikats daran gebunden, dass von Teilnehmerseite alle zu erbringenden Leistungen erbracht wurden. Diese sind dem Vertrag ggf. mit Aanlgen und in bestimmten Fällen der Prüfungsordnung (Prüfungsbausteine) zu entnehmen.

§ 6 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Angebote und der Unterrichtsorte werden auf der Homepage, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

§ 7 Teilnahmekosten

  1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Kursgebühren.
  2. Die Teilnahmekosten sind, je nach Angebotstyp, vor Veranstaltungsbeginn oder, gestaffelt, vor und während der Veranstaltungen fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.

§ 8 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

  1. Liegen für ein Bildungsangebot nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich, ein Seminar programmgemäß durchzuführen, aus Gründen, die nicht von der Akademie Off-Theater nrw zu verantworten sind, so kann ein Bildungsangebot abgesagt werden.
  2. In dem Fall, wie unter 1. beschrieben, werden die an die Akademie Off-Theater nrw bereits geleistete Zahlungen voll oder anteilmäßig erstattet.
  3. Ein Rücktritt von der Anmeldung zu einem Bildungsangebot ist bis zu einer Frist von 6 Wochen kostenlos möglich. Bei einigen Veranstaltungen kann diese Frist abweichen. Diese ist dann in der jeweiligen Ankündigung ausgewiesen. Nach dieser Frist wird die Anmeldegebühr einbehalten. Die Kündigungen einer Anmeldung oder eines Vertrages bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an die Akademie Off-Theater nrw zu richten. Die Kündigung im laufenden Bildungsangebot ist zusätzlich im Vertrag geregelt.

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Personenbezogene Daten werden zur Vorgangsbearbeitung elektronisch gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes – BDSG und der europäischen Datenschutzgrundverordnung - EU-GSVO behandelt. Als Anlage zu den AGB liegt die EU-GSVO im gesamten Wortlaut vor und wird von Teilnehmenden nach einer Belehrung mit Unterschrift zur Kenntnis genommen.
  2. Die Nutzung von Online-Anmeldungen geschieht freiwillig. Für Schäden aufgrund Datenmissbrauchs während der Datenübertragung übernimmt die Akademie Off-Theater nrw keine Haftung oder Gewährleistung.
  3. Die genauen Angaben zu Anrede, Name, Adresse und Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Durchführung der Angebote zulässig.

§ 10Haftung

  1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Angebote wird von der Akademie Off-Theater nrw nicht übernommen.
    Der Haftungsschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie Off-Theaters nrw oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen der Akademie Off-Theater nrw beruhen, ferner nicht für sonstige Schäden,
    die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie Off-Theater nrw oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen der Akademie Off-Theater nrw beruhen.
  2. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sich und haftet für ihre/seine Handlungen während der Angebote.
  3. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referenten sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, die die Akademie Off-Theater nrw nicht zu vertreten hat, befreien die Akademie Off-Theater nrw für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Akademie Off-Theater nrw nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zur Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

§ 11 Sonstiges

  1. Angebote des Off-Theaters finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die
    Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt
die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss.

(Stand: 06.11.2018)